Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Seminar-, Retreat- und Geschäftsbedingungen (Stand 15.04.2023)


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (Kurse, Seminare und Retreat-Aufenthalte) von Benchen Phuntsok Ling e.V. Sie regeln die Beziehungen zwischen Benchen Phuntsok Ling als Veranstalter und der teilnehmenden Person nach erfolgter Anmeldung.

 

  1. Zahlungsbedingungen: Die ausgewiesenen Kursgebühren sind innerhalb 10 Tagen nach der Anmeldung an den Veranstalter zu überweisen.

  2. Ermäßigungen: Der Veranstalter kann den im Anmeldeformular genannten Personenkreisen die Kursgebühr im Einzelfall ermäßigen. Ein Anspruch auf Ermäßigung ist nicht gegeben. Die Höhe der Ermäßigung hängt von der Art der Veranstaltung ab. Der Veranstalter kann die Anzahl der Ermäßigungen pro Veranstaltung beschränken.

  3. Verhinderung/Abmeldung/Kündigung: Ein Rücktritt der teilnehmenden Person bis zu vierzehn Tagen vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich, danach werden pauschale Kosten in Höhe von 35 Euro berechnet. Für den Zeitpunkt des Rücktritts gilt der Eingang des Anrufs, der Email oder des Briefes. Bei einzelnen Veranstaltungen kann der Veranstalter die Zahlungspflicht verändern.

  4. Programm- und Terminänderungen: Der Veranstalter gibt eine Verschiebung oder Absage der Veranstaltung per Email an die angemeldeten Kursteilnehmenden sowie auf seiner Homepage www.benchen.org bekannt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm gegenüber der Kursbeschreibung zu modifizieren, soweit dies aus organisatorischen oder didaktischen Gründen notwendig ist. Der Veranstalter gibt solche Änderungen auf seiner Homepage (www.benchen.org) bzw. am Ort der Veranstaltung bekannt.

  5. Haftungsbeschränkungen: Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf Fälle von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen begrenzt. Bei Personenschäden haftet der Veranstalter nur bei schuldhaften Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Mängel bei der Durchführung der Veranstaltung und / oder aufgetretene Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit verliert der / die Inhaber seine Ansprüche auf Nacherfüllung oder Erstattung des Eintritts, es sei denn, der Mangel beruht auf einem vorsätzlichen Verhalten des Veranstalters bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  6. Folgen von Ordnungsverstößen: Bei einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen oder das Nichtbefolgen der Anweisungen des Zentrumspersonals kann dieses dem Teilnehmer den Zugang zu der Veranstaltung verweigern bzw. ihn von dem weiteren Besuch der Veranstaltung ausschließen

  7. Ton- und Bildaufnahmen: Das Aufnehmen jeglicher Art ist nur in Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Die vom Veranstalter dem Teilnehmer überlassenen Texte, Audio/Video- und/oder Bild-Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung der Texte und/oder Aufnahmen sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht zulässig. Verstöße berechtigen den Veranstalter auch, den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Erstattung der Kursgebühr auszuschließen.

  8. Datenverarbeitung und Verwendung: Die bei der Anmeldung angegebenen Adressen und weiteren Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie dürfen im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auch für ergänzende Informationen verwendet werden. Sofern weitere Informationen über Benchen Phuntsok Ling gewünscht werden, dürfen die Daten entsprechend verwandt werden.

  9. Teilnichtigkeit: Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Beteiligten werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken

  10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Sämtliche Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter unterstehen dem deutschen Recht. Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.